FAQ

Frequently Asked Question

Immobilien-Investmentstrategie

Buy and Hold bezeichnet eine Investmentstrategie, bei der Immobilien gekauft und langfristig gehalten, sowie vermietet werden. Diese Strategie zielt darauf ab, nach einer gewissen Zeit einen monatlichen Cashflow durch Mieteinkünfte zu erzielen. Durch das lange Halten der Immobilie kommen auf dich Vermieteraufgaben wie Instandhaltung und Neuvermietung auf dich zu.

Eine Eigentumswohnung ist eine von mehreren Wohnungen in einem Wohnhaus. Diese gehört einer einzelnen Person und gilt als Sondereigentum. Wenn du eine Eigentumswohnung erwirbst, erwirbst du für gewöhnlich auch einen Teil des Gemeinschaftseigentums des Wohnhauses mit.

Beim Kauf einer Immobilie entstehen neben dem reinen Kaufpreis noch weitere Kosten, die man Erwerbsnebenkosten oder auch Kaufnebenkosten nennt. Dazu zählen die Notar- und Gerichtskosten, die Maklerprovision und die Grunderwerbssteuer. Aber auch Gutachterkosten, Renovierungs- und Sanierungskosten oder auch Erschließungsgebühren für das Grundstück musst du neben dem reinen Kaufpreis miteinrechnen.

Fix und Flip ist eine Immobilienstrategie, bei der die gekauften Immobilien nur kurz gehalten und nach einer Aufwertung möglichst schnell teurer wieder verkauft werden. Indem jedes Mal ein größeres und/ oder teureres Objekt gewählt wird, lässt sich das eingesetzte Eigenkapital mit jedem Immobilienverkauf erhöhen. Wichtig bei dieser Strategie ist, sich die Immobilie genau anzuschauen und abzuschätzen, wie teuer Renovierungs- und/ oder Umbauarbeiten sind. Plane im Zweifel unbedingt einen finanziellen Puffer ein! Für diese Strategie benötigst du mehr Eigenkapital als für die Buy-and-hold-Strategie.

Bei der Vermietung von Wohnraum richtet sich der Mietpreis in der Regel nach den Quadratmetern. Bei einem Indexmietvertrag hingegen orientiert sich die Höhe der Miete an einem statistischen Messwert. Steigen die Preise (Verbraucherpreisindex), steigt auch die Indexmiete: Wer einen Indexmietvertrag abschließt, muss mit einer jährlichen Mieterhöhung rechnen. Allerdings darf die nicht höher ausfallen als die jährlichen Inflationsrate.

Die Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt zum Schutz des Erwerbers beim Bauträgervertrag die Frage, ab wann der Bauträger Geld vom Erwerber entgegennehmen darf und in welcher Weise der Bauträger die vom Erwerber entgegengenommenen Gelder absichern muss. So ist dort geregelt, dass der Bauträger die empfangenen Gelder nur für das jeweilige Projekt verwenden darf. Außerdem hat der Bauträger dem Erwerber eine Bürgschaft zu stellen, welche die Leistungserfüllung durch den Bauträger absichert oder er darf Raten nur nach Baufortschritt anfordern.

Unter einem Mehrfamilienhaus versteht man ein Wohngebäude, welches für mehrere Mietparteien gedacht wird und somit aus mehreren Wohnungen besteht. Ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage kann zum einen als ganzes Mietobjekt zur Anlage genutzt werden, aber auch einzelne Wohnungen, welche Teil des Mehrfamilienhauses sind, kommen in Frage.

Als Sondereigentum werden die Teile eines Mehrparteienhauses bezeichnet, die nicht der Hausgemeinschaft zusammen gehören. Voraussetzung, um etwas zum Sondereigentum zu zählen, ist die räumliche Abgeschlossenheit. Dazu gehört für gewöhnlich die Wohnung selbst. Tragende Wände, Außenwände und Fenster sind jedoch zwingend Gemeinschaftseigentum. Abschließend geklärt wird die Frage, was zum Sonder- und was zum Gemeinschaftseigentum gehört, jedoch nur durch die Teilungserklärung.

Die WEG-Verwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, die Sondereigentumsverwaltung vertritt den einzelnen Eigentümer einer Wohnung gegenüber den Mietern und der WEG. Die Befugnis des WEG-Verwalters endet quasi vor der Wohnungstür. Der Sondereigentumsverwalter kümmert sich (vereinfacht gesagt) um den Rest bzw. um Mietangelegenheiten und alles, was innerhalb der Wohnung anfällt. Neben der Sondereigentumsverwaltung gibt es auch noch die Mietverwaltung. Der Unterschied zwischen der Mietverwaltung und der Sondereigentumsverwaltung hat ihre Ursache in der rechtlichen Stellung des Auftraggebers. Bei der Mietverwaltung gehört dem Auftraggeber die gesamte Immobilie. Bei der Sondereigentumsverwaltung ist der Auftraggeber Eigentümer einer WEG-Wohnung und damit Teil einer Eigentümergemeinschaft.

Bei einem Staffelmietvertrag, wird im Vertrag festgelegt, dass die Miete nach einer bestimmten Zeit um eine vereinbarte Summe steigt. Du musst allerdings darauf achten, dass die einzelnen Erhöhungen mindestens ein Jahr Abstand zueinander haben müssen. Zudem ist ein Staffelmietvertrag in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse greift, hinfällig. Und, wenn du weitere Erhöhungen vornehmen möchtest, zum Beispiel aufgrund einer Modernisierung, ist das bei Vorliegen eines Staffelmietvertrages nicht möglich, denn dieser schließt weitere Erhöungen automatisch aus.

Wer eine Wohnung kauft, kommt am Wohnungseigentumsgesetz (WEG ) nicht vorbei. Es regelt wichtige Sachverhalte rund um die Wohnung, die Eigentümergemeinschaft und gibt auch vor, was ausschließliches Eigentum des einzelnen Wohnungsbesitzers ist und welche Bestandteile des Mehrfamilienhauses allen Eigentümern gemeinsam gehören.