FAQ

Frequently Asked Question

Ablauf des Kaufs

Wer eine Immobilie kauft oder erbt, für den wird das Grundbuch interessant. Das öffentliche Register für Grundstücke wird von den Amtsgerichten geführt. Es enthält Informationen über den Eigentümer und über eventuelle Belastungen des Grundstücks. Vor dem Immobilienkauf muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob es bereits bestehende Belastungen gibt. Im Grundbuch dürfen also zu Lasten der Immobilie keine Rechte Dritter eingetragen sein. Nur dann ist die Immobilie lastenfrei und es besteht Lastenfreiheit. Ist das Grundstück mit Rechten Dritter belastet, müssen die Parteien absprechen, welche Rechte der Erwerber übernimmt und welche gelöscht werden sollen.

Dem Notar wird ein bestimmter Ort als Amtssitz zugewiesen.

Der Begriff Auflassungsvormerkung lässt sich am besten als “Eigentumsvormerkung” übersetzen. Im Rahmen der Auflassungsvormerkung wird der/die Käufer:in als neue/r Eigentümer:in im Grundbuch vorgemerkt, so dass der/die Verkäufer:in keine weiteren Änderungen im Grundbuch vornehmen kann (z.B. weitere Belastungen eintragen lassen).

Die Auflassungsvormerkung erfolgt zeitlich vor der eigentlichen Auflassung und kündigt den Eigentumsübergang an. Erst wenn die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen wurde, wird der/die Käufer:in von dem / der Notar:in darüber informiert, dass der Kaufpreis zu zahlen ist.

Wer eine Immobilie kauft oder erbt, für den wird das Grundbuch interessant. Das öffentliche Register für Grundstücke wird von den Amtsgerichten geführt. Es enthält Informationen über den/die Eigentümer:in und über eventuelle Belastungen des Grundstücks. In den Abteilungen II und III stehen die Belastungen. Die Abteilung II beinhaltet dingliche Lasten und Beschränkungen des Eigentums, welche sich unmittelbar auf das Grundstück und dessen Eigentümer:in auswirken wie z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte. In Abteilung III sind die finanziellen Belastungen wie einer Hypothek oder Grundschulden hinterlegt.

In einem Bestandsplan wird der aktuelle Bestand natürlicher Begebenheiten sowie von Bauwerken dokumentiert, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Zur Leitungsdokumentation kann ein Bestandsplan auch Leitungen und Kanälen, Schächte und Masten beinhalten.

Um auf einem Grundstück bauen zu können, musst du es zunächst erschließen, das bedeutet, es an das Strom-, Wasser-, und Telekommuniktionsnetz anschließen. Die dabei entstehenden Kosten nennt man Erschließungsbeitrag. Du musst sie an die zuständige Kommune zahlen.

Um dem Verkäufer zu zeigen, dass die Finanzierung für die Immobilie steht, bietet sich ein Finanzierungsnachweis (oder auch Finanzierungsbestätigung) an. Eine Finanzierungsbestätigung ist eine formlose oder verbindliche Zusage einer Bank oder eines Kreditinstitutes ein bestimmtes Finanzierungsvorhaben durchzuführen. Mit einer Finanzierungsbestätigung wird dein persönlicher Finanzierungsrahmen abgesteckt. Sie zeigt dem Verkäufer oder Makler, dass du solvent bist. Du erhälst diese meist kostenlos für die Dauer von 6 Monaten.

Beim Grundbuch handelt es sich um ein juristisches Dokument, welches öffentlich zugänglich ist. Darin steht also, wem welche Grundstücke und Immobilien gehören. Genauer gesagt stehen darin zum einen Informationen zur Größe und Lage des Grundstücks und zum anderen zu den Eigentumsverhältnissen, vorliegende Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie Pfandrechte (Hypotheken und Grundschulden). Vor dem Kauf Einblick in das Grundbuch einzufordern ist also wichtig, um sicherzugehen, dass keine Nutzungs- und Nießbrauch- oder Pfandrechte vorliegen. Zudem musst du im Grundbuch als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen werden. Das passiert durch einen Notar.

Die Grunderwerbsteuer muss beim Kauf einer Immobilie gezahlt werden und beträgt 3,5 bis 6,5 % (je nach Bundesland). Bei der Erstellung des Kaufvertrags musst du dich darauf einigen, wer von euch beiden die Grunderwerbsteuer zahlt. In der Regel bist allerdings du als Käufer in der Pflicht. Du erhältst vom Finanzamt einen Bescheid, auf dem die Höhe der zu zahlenden Steuer steht, woraufhin du eine Frist von einem Monat hast, um sie zu bezahlen. Dann bekommst du von Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Die Grundschuld ist die rechtliche Belastung eines Grundstücks und wird aufgenommen, um die Schuld des Eigentümers abzusichern. Durch die Grundschuld erhält die Bank das Recht, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Zwangsvollstreckung auf das Haus und das Grundstück zu betreiben. Mit dem dabei erzielten Verkaufspreis kann dann die zuvor abgesicherte Schuld beglichen werden.

Die Handwerkerliste ist eine Übersicht aller am Objekt beteiligten Handwerker.

Eine Hypothek wird auch Grundpfandrecht genannt. Wenn ein:e Immobilienbesitzer:in Geld braucht, kann er/sie auf die Immobilie eine Hypothek aufnehmen. Das bedeutet, dass er/sie die Rechte an seiner/ ihrer Immobilie an die Bank überträgt und dafür Geld bekommt. In der Praxis spielt die Hypothek heute keine Rolle mehr, sondern die Grundschuld.

Die Maklercourtage, auch Maklergebühr genannt, gehört zu den Kaufnebenkosten . Sie wird zwischen Immobilienmakler und Kunde vereinbart und beträgt in der Regel bis zu 3,57 % des Kaufpreises - jeweils für Käufer und Verkäufer.

Ein Notar kümmert sich um verschiedene Dinge, wie das Vermerken eines Besitzerwechsels einer Immobilie im Grundbuch, das Erstellen von Kaufverträgen und die Bestellung von Grundschulden.

Mit der Notarbestätigung bestätigt der Notar gegenüber der den Kaufpreis finanzierenden Bank, dass er zugunsten des Käufers der Immobilie die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und/oder die Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt beantragt hat.

Die notarielle Beurkundung ist die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Sie kommt immer dann zur Anwendung und ist rechtlich notwendig, wenn es sich um ein rechtlich kompliziertes Konstrukt handelt – dazu zählt auch ein Immobilienkaufvertrag. Erst durch die Unterschrift eines Notars wird der Vertrag wirksam.

Es gibt einige Rechtsgeschäfte, die keiner besonderen Form bedarfen und die nicht notariell beurkundet werden müssen. Diese sind somit formfrei. Im Gegensatz zu diesen stehen Rechtsgeschäfte wie Immobilienkäufe, bei denen eine notarielle Formpflicht vorliegt. Das bedeutet nichts anderes als dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss, um rechtsgültig zu sein.

Die Teilungserklärung regelt bei einem Mehrparteienhaus, wie die verschiedenen Teile des Hauses zwischen den verschiedenen Eigentümer:innen der Wohnung aufgeteilt sind, also wie Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind. Die Teilungserklärung besteht aus mehreren Bestandteilen: der Gemeinschaftsordnung, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und dem Aufteilungsplan.